Beiträge & Gebühren
Für die Mitgliederbeiträge gilt das Kalenderjahr, in dem das Mitglied das Alter erreicht. Die Rechnungstellung erfolgt jeweils zu Beginn des Clubjahres, weches von Oktober bis September geht. Unterjährige Clubbeitritte werden anteilsmässig (auf ganze Monate gerundet) verrechnet. Für unterjährige Vereinsaustritte werden keine Rückerstattungen gemacht. Die Verbandslizenz ist im Jahresbeitrag inbegriffen.